PayTechTalk #88 - Der Instant Payments Verordnungsentwurf der EU-Kommission

Show notes

Instant Payments: Der neue Verordnungsentwurf der EU-Kommission In unserer neuen Folge von PayTechTalk wird es um das spannende Thema der Instant Payments (auch Echtzeit- oder Sofortzahlungen genannt) in Euro gehen. Die Europäische Kommission hat im Oktober letzten Jahres einen neuen Verordnungsentwurf veröffentlicht, wonach die Banken künftig verpflichtet sein sollen, Instant Payments in ihr Portfolio aufzunehmen und ihren Kund:innen anzubieten. Um den komplexen Inhalt des Verordnungsentwurfs und dessen Auswirkungen auf den Markt herunterzubrechen, haben wir uns drei Experten ins Boot geholt. Die Rechtsanwälte Svetlana Ulrici und Peter Frey von Annerton beleuchten das Thema von der rechtlichen Seite, während der Payment-Experte Michael Hülsiggensen (Head of DACH bei Surepay) näher auf die Marktsicht eingehen wird.

Zusammen klären die drei viele Fragezeichen rund um die aktuelle (Rechts-)Lage in Sachen Instant Payments. Viel Spaß beim Anhören!

Kapitelmarken • 02:27 Was versteht man unter Instant Payments und wie unterscheiden sich IP von anderen Zahlungsarten? • 05:57 SEPA Request-To-Pay (RTP) - Ob und wenn ja, welche Auswirkungen der neue Verordnungsentwurf auf RTP haben würde? • 09:00 Was hat es mit dem neuen Verordnungsentwurf der Kommission auf sich? Was ist das Ziel des Entwurfs? • 12:33 Wie wird der neue Entwurf auf dem Markt wahrgenommen? • 14:47 Der Überblick über die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen für die Etablierung von Instant Payments – Pflicht zum Angebot von Instant Payments • 16:44 Wie sieht für europäische Zahlungsdienstleister, die außerhalb des Euroraums ansässig sind, aus? • 17:19 Weitere Neuerungsvorschläge im Detail: Erreichbarkeitspflicht der Zahlungsdienstleister für Echtzeitzahlungen • 17:59 Gebühren für Instant Payments • 20:09 Sicherheit bei Onlineüberweisungen – Die Ausführung des IBAN-Name-Checks • 25:44 Die Niederlande als Vorbild für die Umsetzung des IBAN-Name-Checks • 30:13 Datenschutz & IBAN-Name-Check • 35:19 Verbraucherschutz & Geldwäsche • 37:41 Wie kann ein datenschutzrechtlich korrekter Warnhinweis aussehen? • 38:42 Die Erleichterung des Sanktionslistenscreenings • 40:24 Was ist der aktuelle Gesetzgebungsstand und wann kann mit dem Inkrafttreten rechnen?

Michael Hülsiggensen Michael Hülsiggensen ist als Head of DACH Market bei SurePay für den Markteintritt und Erfolg des niederländischen Fintech-Unternehmens in Deutschland verantwortlich. Vor seinem Start bei SurePay war Hülsiggensen, der über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Digitalisierung verfügt, vier Jahre lang für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) tätig. Zuvor hatte er leitende Positionen bei b4payment, CPG Finance Systems, PPRO Financial und EOS Payment Solutions inne. Seine Schwerpunkte liegen im Payment, Zahlungsverkehr sowie Risikomanagement.

SurePay SurePay wurde 2016 gegründet und bietet den IBAN-Name Check seit 2017 für alle großen niederländischen Banken an. In den darauffolgenden Jahren erweiterte sich unser Kundenkreis auf Unternehmen und Partner. Anfang 2020 wurde SurePay ein privates Unternehmen und ein unabhängiger Teil der Rabobank. Ende 2020 startet SurePay in Großbritannien unter dem Namen Confirmation of Payee (CoP). SurePay bietet verschiedene Lösungen für Banken, Organisationen, Payment Service Provider, und Partner, die den IBAN-Name Check implementieren möchten. Nun ist der Markteintritt in Deutschland gestartet. SurePay wird mit dem IBAN-Name Check eine effektive und wirkungsvolle Lösung zur Vermeidung von Betrug und Risiken im deutschen Markt anbieten.

Svetlana Ulrici Svetlana ist Rechtsanwältin bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie berät nationale und internationale FinTech-Unternehmen sowie Finanzdienstleistungsinstitute in Fragestellungen des IT- und Datenschutzrechts sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Outsourcing, IT-rechtlicher Vertragsgestaltung sowie bei den regulatorischen Anforderungen an die Zahlungsdienstleister im Schnittstellenbereich des IT-, Datenschutz- und Finanzaufsichtsrechts.

Peter Frey Peter ist seit 2002 als Anwalt tätig. Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München berät schwerpunktmäßig und umfassend im Bank- und Bankaufsichtsrecht, im Zahlungsverkehrsrecht sowie im Bereich Asset Management. Mehr Beiträge von Peter zum Thema Payment findet Ihr hier.

New comment

Your name or nickname, will be shown publicly
At least 10 characters long
By submitting your comment you agree that the content of the field "Name or nickname" will be stored and shown publicly next to your comment. Using your real name is optional.